Corporate Responsibility

Radwell International Menschenrechtsrichtlinie

1. Grundsatzerklärung

Radwell International und seine globalen Tochtergesellschaften (zusammen „Radwell International“) verpflichten sich, ihr Geschäft mit Ehrlichkeit, Integrität und Respekt vor den Menschenrechten aller Personen auszuüben. Wir glauben, dass Unternehmen nur in Gesellschaften gedeihen können, in denen die Menschenrechte geschützt und respektiert werden. Diese Richtlinie beschreibt unser Engagement für die Wahrung der Menschenrechte in unseren Beziehungen zu unseren Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden und den Gemeinschaften, in denen wir tätig sind.

2. Unsere Verpflichtung gegenüber internationalen Grundsätzen

Unsere Richtlinie orientiert sich an international anerkannten Standards, einschließlich der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Wenn nationale Gesetze und internationale Menschenrechtsstandards voneinander abweichen, folgen wir dem höheren Standard; wenn sie in Konflikt geraten, halten wir uns an nationales Recht und suchen gleichzeitig nach Wegen, die Prinzipien international anerkannter Menschenrechte anzuerkennen.

3. Wichtige Verpflichtungen
  • Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion: Wir setzen uns für eine Arbeitsumgebung ein, die frei von Diskriminierung und Belästigung ist. Wir bieten allen Bewerbern und Mitarbeitern gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Alter, Nationalität, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung oder einem anderen Status, der durch geltendes Recht geschützt ist. Anwerbung, Einstellung, Platzierung, Schulung und Beförderung erfolgen auf Grundlage von Qualifikationen, Fähigkeiten, Erfahrungen und Leistung.

  • Verbot von Zwangsarbeit und Menschenhandel: Innerhalb unserer Betriebe und unserer Lieferkette verbieten und dulden wir keinerlei Form von Zwangsarbeit, Leibeigenschaft oder unfreiwilliger Arbeit, dazu gehören auch Schuldknechtschaft und Menschenhandel.

  • Verbot von Kinderarbeit: Wir setzen uns für die Abschaffung von Kinderarbeit ein. Wir verbieten die Einstellung von Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter für die Arbeit in den Ländern, in denen wir tätig sind, oder unter 18 Jahren im Falle von gefährlichen Arbeiten. Wir unterstützen legitime Ausbildungsplätze, Praktika und andere ähnliche Programme, die geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

  • Sicherer und gesunder Arbeitsplatz: Wir setzen uns für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz ein. Wir arbeiten in vollständiger Übereinstimmung mit geltenden Sicherheits- und Gesundheitsgesetzen und sind bestrebt, das Risiko von Unfällen, Verletzungen und Gesundheitsgefahren für alle Mitarbeiter und Auftragnehmer zu minimieren. Hierzu zählen: geringe negative Umweltauswirkungen, keine gefährlichen Lärmemissionen, keine extreme Hitze oder Kälte und ausreichender Zugang zu Trinkwasser, Sanitäranlagen sowie Sicherheits- und/oder Erste-Hilfe-Stationen. Das Gesundheits- und Sicherheitsteam wird die Richtlinien und Verfahren koordinieren, um Risiken abzusichern und zu mindern.

  • Arbeitsplatzsicherheit: Wir sind bemüht, sämtliche Gewaltakte oder-drohungen an unseren Arbeitsplätzen zu verhindern. Personen, die Gewaltakte oder -drohungen begehen, können disziplinarischen Maßnahmen unterworfen werden, die bis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung reichen.

  • Datenschutz und Privatsphäre: Das Management, Lieferanten / Anbieter und leitende Mitarbeiter müssen personenbezogene Daten schützen und das Recht auf Privatsphäre respektieren. Das bedeutet, dass personenbezogene Daten von Mitarbeitern, dem Personal und von Kunden verantwortungsvoll und rechtmäßig zu erheben, zu verwenden und zu verarbeiten sind. Das Unternehmen setzt angemessene Sicherheitsmaßnahmen ein, um personenbezogene Daten vor unbefugter Nutzung und Offenlegung zu schützen.

  • Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen: Wir respektieren das Recht unserer Mitarbeiter, sich einer Gewerkschaft anzuschließen, eine Gewerkschaft zu gründen oder sich keiner Gewerkschaft anzuschließen, ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen, Einschüchterung oder Belästigung haben zu müssen. Wenn Mitarbeiter durch eine rechtlich anerkannte Gewerkschaft vertreten werden, verpflichten wir uns, einen konstruktiven Dialog zu führen und in gutem Glauben zu verhandeln.

  • Löhne, Sozialleistungen und Arbeitszeiten: Wir vergüten unsere Mitarbeiter wettbewerbsfähig und befolgen alle anwendbaren Gesetze zu Löhnen, Arbeitszeiten, Überstunden und Sozialleistungen.

  • Lieferantenverhalten: Wir erwarten, dass unsere Lieferanten und Geschäftspartner Grundsätze einhalten, die mit unseren eigenen übereinstimmen. Unser Verhaltenskodex für Lieferanten verlangt von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, die Menschenrechte ihrer Arbeitnehmer zu achten und ethisch und verantwortungsvoll zu handeln.

4. Umsetzung und Sorgfaltspflicht

Wir haben uns verpflichtet, alle negativen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeiten auf die Menschenrechte zu identifizieren, zu verhindern und zu mindern. Wir werden eine Prüfung der Sorgfaltspflicht im Bereich Menschenrechte durchführen, um Risiken in unseren Betrieben und unserer Lieferkette zu bewerten und anzugehen. Dazu gehört die Integration von Menschenrechtsaspekten in unsere Standardgeschäftsprozesse, die Schulung der betroffenen Mitarbeiter und die kontinuierliche Bewertung unseres Ansatzes.

5. Governance und Berichtsverantwortung

Unsere Führungskräfte sind für die Umsetzung dieser Richtlinie verantwortlich. Wir verpflichten uns, Arbeitsplätze zu schaffen, an denen eine offene und ehrliche Kommunikation geschätzt wird. Alle Mitarbeiter, Lieferanten oder andere Stakeholder können Bedenken oder potenzielle Verstöße in Zusammenhang mit den Menschenrechten ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen über unsere etablierten Beschwerdekanäle melden, die auch Optionen für anonyme Meldungen bieten. Wir verpflichten uns, alle Berichte umgehend zu untersuchen und geeignete Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Es werden jährliche Überprüfungen und Audits durchgeführt, um die fortgesetzte Integrität, Wirksamkeit und Aktualisierungen der Menschenrechtsrichtlinie zu gewährleisten.

Meldung von Verstößen

Email: [email protected]
Postweg: Radwell International
z. Hd.: Rechts- und Compliance-Abteilung
3025 Highland Parkway, No. 550
Downers Grove, IL 60515, USA

Änderungen
Radwell International behält sich das Recht vor, die in dieser Menschenrechtsrichtlinie beschriebenen Informationen oder deren Anwendung jederzeit zu aktualisieren, zu modifizieren oder zu ändern, um sich an veränderte Umstände anzupassen.